Erasmus Outgoing und Bewerbung
Bewerbungsfrist/en
31.01. für das Wintersemester und ggf. 15.05. für die Restplätze im Sommersemester.
Zu- und Absagen erfolgen bis zum 28.2. für das Wintersemester bzw. bis zum 15.6. für das Sommersemester.
Bewerbungsunterlagen
- vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (PDF), abrufbar hier.
- Motivationsschreiben in deutscher Sprache sowie zusätzlich auf Englisch bei der Bewerbung an der Radbound University: ausführliche Darstellung des Studien- bzw. Forschungsvorhabens, Darlegung Ihres fachlichen Interesses sowie der (1-2 Seiten, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5).
- tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch (nicht mehr als 2 Seiten).
- Nachweis der Sprachkenntnisse (kann notfalls bis zur Nominierung nachgereicht werden, spätestens zur Bewerbungsfrist ist dann jedoch ein Nachweis über eine Anmeldung zu einem Test notwendig). Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Sprachtests! Abiturzeugnisse akzeptieren wir generell nicht als Sprachnachweise. Eine Ausnahme stellt das französische Baccalauréat dar.
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.
- aktuelle Leistungsübersicht (Campus Management Ausdruck) und das Bachelor-Zeugnis.
Die Bewerbungsunterlagen sind in PDF-Form (in einem zusammenhängenden Dokument inklusive des Online-Bewerbungsformulars) vollständig bis zum 31.01. für das Wintersemester und zum 15.05. für die Restplätze im Sommersemester per E-Mail einzureichen: erasmus-gip@polsoz.fu-berlin.de
Unvollständige oder verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt!
Wie geht es weiter?
Das Online Learning Agreement (OLA) soll im Juni-August (für das nächste WS) oder zwischen Oktober-Dezember (für das nächste SoSe) vorgelegt werden:
- Pro Semester müssen Kurse im Umfang von mindestens 15 ECTS an der Partnerhochschule belegt werden, inklusive Teilnahme an den Prüfungen der Partnerhochschule. Dies gilt für alle Studierenden unabhängig von der Absicht der späteren Anerkennung an der FU/Charité.
- Ausnahmen gelten z.B. für Promovierende, die ggf. an keinen Lehrveranstaltungen teilnehmen und keine ECTS erwerben. Hier müssen in Tabelle A des OLA dann alle an der Partnerhochschule geplanten Aktivitäten dokumentiert werden z.B. Thema der Abschlussarbeit/ Forschungstätigkeit, konkrete Angaben zur geplanten Forschungstätigkeit, Angaben zu Betreuer*innen vor Ort, Besuch von Kolloquien, Workshops etc.
- Bitte vor offizieller Einreichung des OLA einen Sprechstundentermin mit der Erasmus-Koordinator*in vereinbaren.
- Änderungen zum Online Learning Agreement sind spätestens 4 Wochen nach Studienbeginn im Ausland beim zentralen Erasmus+ Team Outgoings einzureichen. PDF-Dateien per E-Mail sind ausreichend.
- Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Mehr Informationen zu Erasmus (Outgoing) auf den zentralen Erasmus-Seiten.
Weitere Informationen
Dauer des Aufenthalts
Sie können sich entweder für ein oder zwei Semester bewerben. Wenn Sie sich für 2 Semester bewerben, geht das nur ab dem Wintersemester. Restplätze für das Sommersemester werden erneut ausgeschrieben. Sie können im Wintersemester Ihren Aufenthalt auch noch vor Ort verlängern, wenn es noch frei verfügbare freien Plätze gibt.
Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen
Die Erasmuskoordination des MA GIP entscheidet zusammen mit dem Prüfungsausschuss über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen. Um einen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen zu stellen, benötigen Sie unter anderem das „Formular zur Anerkennung von Modulen" und den „Formbrief zur Anerkennung". Diese finden Sie neben anderen Informationen auf der Studiengangseite des Prüfungsbüros.
Bitte reichen Sie den vollständigen Antrag bestehend aus den folgenden Dokumenten per Email bei der Erasmuskoordination des MA GIP ein:
- formloses Anschreiben mit weiteren Erläuterungen zu den Anerkennungswünschen (nur wenn die Kurse anders als ursprünglich im Learning Agreement vereinbart angerechnet werden sollen)
- Formbrief zur Anerkennung/Anrechnung
- Formular zur Anerkennung/Anrechnung (Tabelle)
- aktuelle Leistungsübersicht aus Campus Management
- alle vollständig unterschriebenen Learning Agreements
- Transcript of Records der Gastuni (in englischer Sprache)
- offizielle Kursbeschreibung jedes Kurses (zum Beispiel aus dem Vorlesungsverzeichnis der Gastuniversität, inklusive Angaben zur Semesterwochenstundenzahl, Prüfungsleistung und Umfang)
- ggf. Anrechnungsempfehlung (für Sprachkurse und andere Kurse, die im ABV-Bereich angerechnet werden sollen)
Weitere Informationen befinden sich im Merkblatt zur Anerkennung von Auslandsleistungen.
Nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes
Mit Beendigung Ihres Auslandsstudiums benötigen wir folgende Abschlussunterlagen von Ihnen: Die von der Gasthochschule ausgestellte Confirmation of Stay im Original, einen ausführlichen Erfahrungsbericht als PDF-Datei im Outgoing-Portal hochgeladen, eine Kopie Ihres Transcript of Records, ggf. fehlende Immatrikulationsbescheinigungen, ggf. den OLS-Sprachtest nach dem Auslandsaufenthalt (online) sowie den Teilnehmerbericht über die Online-Plattform EU-Survey (online). Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.